„StVO gilt — also bin ich versichert."
Auf der Rennstrecke gelten die Bedingungen des Veranstalters und der Versicherer, nicht die Logik des Straßenverkehrs.
Keine automatische Deckung — auch nicht für ein zugelassenes Fahrzeug.
Was fast jeder glaubt — und warum es gefährlich ist.
Die meisten Risiken auf der Rennstrecke entstehen nicht durch Geschwindigkeit, sondern durch falsche Annahmen.
Viele Mythen entstehen, weil das System aus Haftpflicht, Kasko und Regress nicht verstanden wird.
„StVO gilt — also bin ich versichert."
Auf der Rennstrecke gelten die Bedingungen des Veranstalters und der Versicherer, nicht die Logik des Straßenverkehrs.
Keine automatische Deckung — auch nicht für ein zugelassenes Fahrzeug.
„Mein Risiko sind maximal 5.000 €."
Das ist die Selbstbeteiligung im günstigsten Fall. Greift ein Ausschluss, fällt jede Begrenzung weg.
Der Schaden kann den gesamten Fahrzeugwert erreichen.
„Solange es kein Rennen ist, ist alles okay."
Die Ausschlüsse knüpfen an die Nutzung permanenter Rennstrecken an, nicht an den Begriff „Rennen".
Trackdays und Touristenfahrten sind regelmäßig ausgeschlossen.
„Mein Auto ist zugelassen, also versichert."
Die Zulassung sagt nichts über die Deckung am konkreten Ort.
Es entscheidet die Police — nicht das Kennzeichen.
„Der Veranstalter regelt das."
Der Veranstalter organisiert das Event. Er ist nicht dein Versicherer.
Das wirtschaftliche Risiko trägst du selbst.
„Wenn etwas passiert, zahlt die Versicherung schon."
Im Außenverhältnis wird häufig geleistet. Im Innenverhältnis gilt dein Vertrag — mit allen Ausschlüssen.
Regressforderungen gegen dich sind die Regel, nicht die Ausnahme.
„Haftungsverzicht bedeutet, dass nichts passieren kann."
Ein Verzicht beseitigt Ansprüche zwischen Teilnehmern. Er beseitigt keinen Schaden.
Jeder bleibt auf seinem eigenen Verlust sitzen.
„Mit dem neuen EU-Recht ist jetzt alles versichert."
Das EU-Recht schützt Geschädigte. Es schützt nicht den Fahrer und schreibt keine Police vor.
Keine Pflicht, keine Deckung, kein Schutz.
Ein besonders aktueller Irrtum betrifft das neue EU-Haftpflichtrecht und § 5d PflVG.
Wie sich diese Irrtümer im Schadenfall auswirken, zeigt sich besonders deutlich am praktischen Beispiel der Nordschleife — siehe dazu das interne Briefing der Scuderia Hanseat.
Nicht die Geschwindigkeit ist das Risiko.
Sondern die falsche Annahme, versichert zu sein.